Allgemeine Verkaufsbedingungen der G. Klawe GmbH
1. Allgemeines
Die nachstehenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) gelten für Verträge über den Verkauf und die Lieferung beweglicher Sachen (Ware). Sie gelten ausschließlich. Entgegenstehenden oder von unseren AVB abweichenden Bedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen bei Vertragsdurchführung nicht nochmals ausdrücklich widersprechen. Unsere AVB gelten auch für künftige Geschäfte vorstehender Art, ohne dass wir nochmals im Einzelfall auf sie hinweisen müssen. Schriftliche Individualvereinbarungen haben Vorrang vor den AVB.
2. Preise und Zahlungsvereinbarungen
- Alle Preise verstehen sich ab Werk, unverpackt frei Lastzug. Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Frachtkosten sind vom Käufer auf Anforderung skontofrei vorzulegen oder skontofrei zu erstatten.
- Alle Preise verstehen sich, wenn nichts anderes vereinbart ist, zuzüglich Umsatzsteuer. Diese wird mit dem im Zeitpunkt der Rechnungserteilung geltenden Steuersatz in Rechnung gestellt.
- Bei Vereinbarung einer Lieferfrist von mehr als vier Monaten oder für den Fall, dass die Auslieferung aus vom Käufer zu vertretenden Gründen erst nach Ablauf von vier Monaten seit Vertragsschluss erfolgen kann, sind wir berechtigt, zwischenzeitlich durch Preiserhöhung eingetretene Kostensteigerungen für Material, Herstellung, Montage, Personal, Lieferung oder ähnliches in entsprechendem Umfang an den Käufer weiterzugeben.
- Skonto und Zielvereinbarungen gelten nur für den jeweils bestätigten Auftrag und begründen keinen Aufschub der Fälligkeit.
- Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Kaufpreis fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware.
- Der Käufer kommt in Verzug, wenn die vorstehende Zahlungsfrist abläuft. Während des Verzugs ist der Kaufpreis zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz nach § 288 Abs. 2 BGB in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.
3. Lieferung/Lieferzeit
- Die Lieferung erfolgt ab Werk frei verladen. Der Versand durch Lastzug erfolgt in jedem Fall auf Rechnung. Die Gefahr des zufälligen Untergangs bzw. der zufälligen Verschlechterung der Sache geht beim Versendungskauf mit Auslieferung an den Spediteur auf den Käufer über.
- Wir sind berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen. Diese kommen gesondert zur Abrechnung.
- Höhere Gewalt, Verfügungen von hoher Hand und von uns nicht zu vertretende Umstände befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Lieferpflicht.
- Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, nachdem er uns eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.
4. Abnahme, Abruf
Gibt der Käufer trotz Aufforderung innerhalb einer Frist von einer Woche und einer Nachfrist von einer weiteren Woche keinen bestimmten Liefertag an, sind wir berechtigt, die Lieferung ohne weitere Fristsetzungen oder Benachrichtigung vorzunehmen oder die Ware auf Kosten des Käufers bei uns oder einem Dritten einzulagern.
5. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur für den Fall zu, dass sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist und sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
6. Schadenersatzverpflichtung des Käufers
In allen Fällen, in denen der Käufer zum Schadenersatz statt Erfüllung verpflichtet ist, können wir vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Schadens 20 % des Kaufpreises als Schadenersatz verlangen.
7. Eigentumsvorbehalt
- Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur Kaufpreiszahlung vor.
- Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung unzulässig.
- Bei Zahlungsverzug oder Zahlungseinstellung durch den Käufer sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen.
8. Mängelansprüche
Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt die Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
9. Haftung
- Wir haften nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.